Rettet das Grundgesetzt!
Durch das omnipräsente Thema Wirtschaftskrise wird unsere Aufmerksamkeit von einem sehr weitreichenden Eingriff in unsere Grundrechte abgelenkt. Der Gesetzentwurf zur Sperrung von Internetseiten durch Ursula von der Leyen führt unter dem Vorwand der Bekämpfung von Kinderpornographie eine Zensur des Internets ein. Nach Listen, die weder öffentlich bekannt noch durch den Bundestag oder andere demokratische Organe kontrolliert werden, soll der Zugriff auf Seiten im Netz verhindert werden. Dabei handelt es sich wohl gemerkt nur um eine Zugriffkontrolle und nicht etwa um die Entfernung illegaler Inhalte oder eine strafrechtliche Verfolgung Anbieter selbiger, was ich mit Nachdruck unterstützen würde. Dieses oberflächliche Vorgehen löst das eigentliche Problem in keiner Weise, ist technisch mehr als fragwürdig und insbesondere ein offener Widerspruch zu Art. 5 des Grundgesetzes: “Eine Zensur findet nicht statt.”
Da das Parlament dieses Gesetz nicht in Grund und Boden gestimmt hat, können wir entweder auf das Verfassungsgericht hoffen, oder – als Souverän dieses Landes (“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.”, Art 20 GG) – selbst für unsere Rechte und den Fortbestand unseres Grundgesetzes eintreten! Deshalb empfehle ich jedem, der gerne in einer freien Demokratie lebt, die Online-Petition für ein zensurfreies Internet beim Deutschen Bundestag mitzuzeichnen. Das haben bisher fast 100.000 getan. In Anbetracht dessen, was es zu verteidigen gilt, sollten es aber 60 Millionen sein!
Zur Online-Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten
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