Neues vom Amt
Heute habe ich im Umlauf eine Notiz zum Haftpflicht-Versicherungsschutz für Dienstfahrzeuge gefunden. Darin heißt es unter anderem:
Dienstfahrzeuge sind Fortbewegungs- und Transportmittel, deren Zweck das Fahren ist (z.B. PKW, LKW, Schlepper, Anhänger, Krafträder, fahrbare Großrasenmäher, Boote). Hiervon sind “Ggenstände auf Rädern” (z.B. Schub- und Aktenkarren) abzugrenzen.
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